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BVerwG, 16.07.1984 - 6 B 64.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewährung einer Stellenzulage - Prägung des Dienstpostens des Beamten bzw. des Aufgabenbereiches des Soldaten durch die zulageberechtigende Funktion
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1984 - 1 A 920/82
- BVerwG, 16.07.1984 - 6 B 64.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1984 - 6 B 64.84
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach dieser Vorschrift sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann erfüllt, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 16.07.1984 - 6 B 64.84
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach dieser Vorschrift sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann erfüllt, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.78
Stellenzulage - Herausgehobene Funktion - Zulageberechtigung - Zulageregelung - …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1984 - 6 B 64.84
Dias bedarf indessen nicht mehr der Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht, sondern wird durch das Urteil des beschließenden Senats vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - (Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 2) für alle zulageberechtigenden Verwendungen beantwortet.